Unterstützen Sie meinen Wahlkampf mit einer Spende

Ein Wahlkampf kostet nicht nur viel Zeit und Engagement, sondern kann auch finanziell schnell belastend werden. Zwar erhalte ich eine tolle Unterstützung durch meinen FDP-Bezirks-, Kreis- und Landesverband, die Ausgaben für Flyer, Veranstaltungen und bspw. Werbung in den sozialen Medien muss ich aber weitgehend alleine bestreiten.

Es würde mir daher enorm helfen, wenn Sie mir nicht nur am 08. Mai 2022 Ihre Stimme schenken, sondern meinen Wahlkampf schon im Vorfeld mit einer Spende unterstützen.

Wenn Sie dazu Fragen haben, nutzen Sie gern eine der Kontaktmöglichkeiten auf dieser Homepage.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Nutzen Sie ganz bequem unser Spendentool

Über das Spendentool der Bundespartei können Sie mich und meinen Bezirksverband Elmshorn ganz bequem per Kreditkarte, Paypal oder Bankeinzug finanziell unterstützen.

Klicken Sie hierfür einfach auf das Bild und Sie werden zum Spendentool weitergeleitet. Sie können dann den Betrag und die Spendensumme einfach auswählen.

Spende an den Bezirksverband Elmshorn

Wichtig: damit die Spende auch korrekt zugeordnet wird, müssen Sie „“Für weitere Angaben zur Spenden hier klicken“ auswählen, dann bei „Empfänger der Spende“ den Punkt „Orts-, Kreis-, Stadt- oder Bezirksverband“ und dann im Freifeld darunter einfach Elmshorn eingeben. Die Spende wird dann auf das Konto des Bezirksverbandes gebucht.

Bei der Zahlung über Paypal ist zu beachten, dass die im Tool gemachten Angaben leider nicht übernommen werden. Es ist daher wichtig, dass Sie im Betreff der Paypal-Zahlung noch einmal „FDP Bezirksverband Elmshorn“ eintragen.

Hinweis

Für Parteispenden wird dem Steuerpflichtigen gemäß § 34g EStG eine Ermäßigung der Einkommensteuer gewährt. 50 % des gespendeten Betrags können direkt von der Steuerschuld abgezogen werden, maximal 825 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 1.650 Euro). Bei Zusammenveranlagung beträgt der maximale Abzug 1.650 Euro (erreicht bei einer Spendensumme von 3.300 Euro).

Absetzbar sind nur Parteispenden von natürlichen Personen – juristische Personen (Unternehmen) können gemäß § 4 Abs. 6 EStG Parteispenden nicht absetzen.